*Herbst-Rabatt ist nur gültig bis zum 13.10.2024. Basispreis sind Hochsaisonpreise bei Onlinebuchung. Rabatt nicht gültig für Strompreise, Ortstaxe und Lechtalcard. Gültig nur für Personenpreis und Stellplatzpreis pro Nacht.
Campingplatzordnung
Liebe Campinggäste, wir freuen uns, dass Sie unseren Campingplatz
gewählt haben und wünschen euch eine schöne Zeit im Lechtal/Tirol. Wir
bieten ihnen Sommer-/ und Wintercamping.
Jeder Gast erhält bei uns natürlich auch die "Lechtal Aktiv Card" für Vergünstigungen bzw. teilweise freien Eintritt bei der Nutzung von Bergbahnen, Busse, Museen, Bäder, Ausflugsziele,...
Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Rezeption die
täglich für Sie zu sprechen ist von 09:00-12:00 und 15:00-18:00 Uhr.
Bei Fragen außerhalb der Bürozeiten sind wir telefonisch auch unter
0043-676-4308480 für zu Sie erreichen.
Damit ihr Aufenthalt so angenehm und erholsam wie möglich verläuft,
bitten wir Sie, die folgenden Punkte der Campingplatzordnung zu
beachten:
Wichtige Information: Die Kurtaxe wird extra bei Anreise abgerechnet, Strom nach Verbrauch* bei Abreise
1. Ankunft / Rezeption;
Bitte checken Sie im Campingbüro/Rezeption im Badino ein.
Der Zutritt auf das Campinggelände ist nur nach Anmeldung gestattet.
Für die Anmeldung benötigen wir ihren Ausweis (gesetzliche Meldepflicht).
Mit der Anmeldung und betreten des Campingplatz/Badino erklärt der
Camper / Besucher die Einhaltung dieser Campingplatzordnung.
Die Rezeption / Campingbüro ist geöffnet für Sie von 09:00 - 12:00 und
15:00 - 18:00 Uhr
Für Anreisen oder Fragen außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns unter
der Telefonnummer : 0043-676-4308480.
2. An- und Abreise:
Check-in von 15:00 bis 18:00 Uhr.
Check-out von 09:00 bis 12:00 Uhr
Falls Sie an ihrem Abreisetag vor 09:00 Uhr abreisen möchten, müssen
Sie ein Tag vorher ihrer Abreise zur Abrechnung in die Rezeption kommen
zu den angegebenen Öffnungszeiten.
Bei späterer Abreise wird eine weitere Übernachtung berechnet. Bitte
verlassen Sie ihren Stellplatz/Zeltplatz in einem sauberen Zustand.
Campingplatzordnung, Camping Lechtal Vorderhornbach Seite 2 von 9
An- und Abreise außerhalb der angegebenen Zeiten nur nach schriftlicher
Vereinbarung z.B. per Mail in Absprache mit der Rezeption.
3. Besucher
Bitte melden Sie Besucher (Tages- und Übernachtungsgäste) an der
Rezeption an. Die Gebühr für Besucher entnehmen Sie bitte der jeweils
gültigen Preisliste. Bitte informieren Sie Ihre Gäste über die
Campingplatzordnung. Die Besucher parken ihre Fahrzeuge bitte auf
einem Parkplatz außerhalb des Campingplatzes da sonst Gebühren
entstehen.
4. Vorzeitige Abreise
Bei vorzeitiger Abreise sind die gesamten Buchungskosten für die Zeit für
den gebuchten Aufenthalt fällig. Ein Standplatz, der durch vorzeitige
Abreise frei wird, kann von der Platzverwaltung anderweitig genutzt und
vergeben werden.
5. Verlängerung des Aufenthalts
Wenn Sie Ihren Aufenthalt über die getroffene Vereinbarung/Buchung
hinaus verlängern möchten, so teilen Sie uns diesen Wunsch bitte
mindestens zwei Tage vorher an der Rezeption mit. Wenn eine
Verlängerung möglich ist, entsprechen wir diesem Wunsch gerne und
verlängern den Vertrag/Buchung entsprechend unseren Möglichkeiten.
6. Platzruhe
Mittagsruhe ist von 12.00 – 14.00 Uhr, Nachtruhe von 22.00 – 06.30 Uhr.
Während dieser Zeit ist das Ein- und Ausfahren nicht möglich.
Parkmöglichkeiten finden Sie am Parkplatz. Bitte nehmen Sie Rücksicht
auf Ihre Nachbarn und unterstützen Sie uns bei dem Bestreben,
größtmögliche Ruhe zu sichern. Wir haben Verständnis für späteres
Nachhause kommen, wenn andere Gäste dadurch nicht gestört werden.
Radios, Fernsehapparate oder ähnliches bitte während des ganzen Tages
auf Zimmerlautstärke stellen, denn Geschmäcker sind verschieden.
Campingplatzordnung, Camping Lechtal Vorderhornbach Seite 3 von 9
Abbauarbeiten können frühestens ab 07.00 Uhr begonnen werden. Für das
Toben und Ballspielen gibt es extra einen Fußballplatz und Spielbereich.
7. Mülltrennung
Wir sind ein umweltfreundlicher Campingplatz mit ökologischen Prinzipien.
Der Müll muss daher getrennt und in die dafür vorgesehenen Container
entsorgt werden. Verhindern sie Geruchsbelästigungen und
Verschmutzungen, indem Sie Müllsäcke nur verknotet/verschlossen
entsorgen. Besonders Babywindeln sind ausschließlich in den
schwarzen Restmüllcontainer zu entsorgen !!!
Sondermüll bzw. Sperrmüll darf nicht auf unserem Campinggelände oder
in unseren Müllbehältern entsorgt werden.
Bitte beachten Sie diese Regelung! Bei Zuwiderhandlung werden Anzeigen
unsererseits vorgenommen und mit Bußgeld und Verweisung des
Campingplatzes belegt.
8. Lagerfeuer/Grillen
Offenes Feuer bzw. Lagerfeuer ist auf dem gesamten Campinggelände
sowie im Badebereich verboten. Grillen ist nur in dafür zugelassene
Geräten erlaubt. Das Feuer und die Glut sind ständig zu beaufsichtigen.
Jeder Camping-/Badegast haftet und ist selbstverantwortlich für den
Umgang beim Grillen/Feuer. Jedes Grillgerät oder ähnliche Gerätschaften
müssen einen Mindestabstand zum Boden haben, damit sich dieser nicht
entzünden oder verbrennen kann.
9. Stornobedingungen
Die Buchungsbestätigung und der Einzahlungsbeleg sind der
Platzverwaltung bei Ankunft vorzulegen. Sollte der Reservierungszeitraum
nicht eingehalten werden, wird bei vorzeitiger Abreise der Aufenthalt für
den gesamten Zeitraum in Rechnung gestellt.
Wird der reservierte Urlaubszeitraum nicht in Anspruch genommen oder
storniert, verfällt die geleistete Anzahlung und es entstehen Stornokosten.
Stornierungsbedingungen des Tourismusverband Lechtal.
Campingplatzordnung.
10. Stellplatz-Nummer und Nutzung des Stellplatzes
Die Nummer des Wunsch-Stellplatzes des Gastes ist entweder bereits in
der Buchung definiert oder die Auswahl findet am Anreisetag durch
einvernehmliche Einigung statt. Der Campinggast ist danach nicht befugt,
den Stellplatz ohne Zustimmung des Campingbetreibers zu wechseln. Der
Betreiber behält sich vor, den Gästen auch nach bestätigter Reservierung,
einen anderen Stellplatz als angedacht, zuzuweisen.
Es ist dem Campinggast ohne vorherige Zustimmung des
Campingplatzbetreibers nicht gestattet, Einbauten, Bepflanzungen oder
ähnliche Gestaltungsmaßnahmen vorzunehmen oder zu ändern. Die
Grenzen der Stellplätze sind unbedingt einzuhalten. Den maßgeblichen
Verlauf der Platzgrenzen legt in Zweifelsfällen der Campingplatzbetreiber
fest.
11. Strom*/ Elektrische Anlagen / Gas
Gasanlagen und Gasheizungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechen. Wohnmobile/Wohnwagen/Vans mit Gasbetrieb ohne gültige
Überprüfung dürfen nicht betrieben werden. Für Schäden die dadurch
entstehen haftet der Camper natürlich selbst.
Die Stromabrechnung findet bei der Abreise statt über unsere Stromzähler
und Software. Sollte ein Stromverbrauch nach unseren Zähler nicht
möglich sein, wird sie Strompauschale zur Abrechnung angewendet.
Elektrische Anlagen die durch den Camper/Besucher angeschlossen
werden, müssen den gültigen Bestimmungen und Verordnungen
entsprechen. Dem Campingplatzbetreiber und dessen Personal sind auf
Verlangen entsprechende Nachweise vorzuzeigen.
12. Fahrzeuge / Motorrad
Pro Stellplatz ist grundsätzlich immer nur ein Fahrzeug zulässig. Autos und
Motorräder müssen so neben dem Wohnwagen oder Zelt abgestellt werden,
dass sie den Verkehr, Nachbarn und täglichen Ablauf nicht behindern. Es ist
grundsätzlich untersagt ihr Fahrzeug/Motorrad auf einem freien
Nachbarplatz oder Stellplatz abzustellen. Sie finden weitere kostenfreie
Stellplätze außerhalb des Campinggeländes. Alle Fahrzeuge sind anzumelden
mit einem gültigen Kennzeichen. Für jedes weitere Fahrzeug sind Gebühren
zu bezahlen, siehe Preisliste.
Campingplatzordnung, Camping Lechtal Vorderhornbach Seite 5 von 9
13. Haftung
Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall
oder die Störung der Wasser-, Strom- oder Gasversorgung entstehen,
sowie als Folge von Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der
Campingplatzbetreiber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für
Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Betriebsgelände
befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer
Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen.
Bei Beschädigungen an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes
sowie Badeanlage haftet der Schadenverursacher. Für Diebstahl oder
Beschädigungen des Eigentums der Gäste durch Dritte sowie Verletzungen
oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung und sind auch nicht rechtlich
zu belangen. Es wird daher eine private Vorsorge in Form einer
Versicherung empfohlen.
Bei Kindern habe die Eltern und Erziehungsberechtigte die Kinder ständig
verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht
oder Schäden haften die Eltern. Auf den Campingplatzbetreiber und
dessen Personal kann die Aufsichtspflicht nicht abgeschoben werden.
14. Grünanlagen / Sicherheit / Gefahrenquellen
Bitte helfen Sie uns, unsere Grünanlagen sauber zu erhalten. Sie dienen
Ihrer Erholung und Freude. Das Hantieren mit Mineralölen und
Schmierstoffen, mit Wasch- und Putzmitteln, sowie Fahrzeugwäsche ist
untersagt. Ziehen Sie keine Gräben, schneiden Sie keine Äste ab, Steine
als Abgrenzung zu legen ist nicht erlaubt,…
Falls sie Gefahrenquellen erkennen, teilen Sie uns dies bitte mit, damit
diese schnellstmöglich abgestellt werden können.
Das Befahren und Begehen der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte
überzeugen Sie sich selbst ob die Witterungsverhältnisse eine Begehung
zulassen. Wir befinden uns im schönen Lechtal mitten in der Natur, Wege
und Straßen können nicht zu jeder Zeit überprüft werden.
Der Müll ist entsprechend zu entsorgen, besonders keine Grillkohle im
Müllcontainer entsorgen.
15. Haustierordnung
Hunde und andere Haustiere sind nur nach Absprache mit dem
Campingbetreiber gestattet und müssen angemeldet werden. Hunde
dürfen nur angeleint geführt werden. Für sämtliche Haustiere besteht
Aufenthaltsverbot im Sanitärgebäude und im Badebereich.
Verschmutzungen durch Haustiere im Campingbereich, Straßen und
Grünflächen müssen vom Besitzer unverzüglich entfernt werden. Es darf
vom Tier keine Gefahr oder nicht hinnehmbare Störung ausgehen.
16. Sanitäranlagen
Seien Sie bitte besonders rücksichtsvoll in Fragen der Hygiene und
verlassen Sie das Sanitärgebäude so, wie Sie es vorfinden möchten.
Wasser ist ein kostbares Gut und wir sollten es auch so behandeln. Kinder
unter 6 Jahren dürfen bitte nur in Begleitung Erwachsener oder einer
Aufsichtsperson in das Sanitärgebäude. Die Eltern werden gebeten, ihre
Kinder zur Sauberhaltung dieser Einrichtungen (Sanitärgebäude, Spül und
Waschküche) anzuhalten. Im gesamten Sanitärbereich besteht aus
Gründen der Hygiene Rauchverbot!
17. Schwimmbadanlage
Bitte beachten Sie die gesonderten Hinweise und Benutzungsbedingungen
am Eingang des Schwimmbades. Für Kinder ist der Zutritt zur Badeanlage
nur in Begleitung mit einem Erziehungsberechtigten bzw. Aufsichtsperson
gestattet. Ansprechpartner für die Badeanlage ist der Bademeister und die Gemeinde.
18. Kinder und Minderjährige
Bitte beachten Sie, dass die Schwerpunkte unseres Campingplatz
Erholung, Entspannung, Ruhe und Natur sind, und wir spezielle
Kindereinrichtungen zur Vergnügung der Kinder zur Verfügung haben
(Spielplatz, Beachvolleyballplatz, Fußballplatz, Wald). Viele Gäste schätzen
daher die ruhige und entspannte Atmosphäre in unserem Campingplatz.
Im Campingareal sind Minderjährige nur zugelassen, wenn sie während
Campingplatzordnung, Camping Lechtal Vorderhornbach Seite 7 von 9
der gesamten Aufenthaltszeit von den Eltern oder von Erwachsenen
Aufsichtspersonen begleitet werden. Eltern bzw. erwachsene
Aufsichtspersonen sind verantwortlich für das Verhalten Minderjähriger
und haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder die Sicherheit und Ruhe
der anderen Gäste des Campingplatzes nicht stören.
Die Aufsichtspflicht
für Kinder wird von den Eltern oder den beauftragten Aufsichtspersonen
übernommen. Wir sind jeglicher Haftung entbunden. Die
Aufsichtspersonen haben außerdem dafür Sorge zu tragen, dass die
Kinder im Camping Areal und im Schwimmbadbereich keine Schäden
verursachen und sich nicht in Gefahr bringen. Im Schwimmbadbereich
müssen die gesonderten Vorschriften befolgt werden sowie den
Anweisungen der Badeaufsicht.
19. Sonderregelungen
Wir behalten uns vor, Änderungen der Campingordnung jederzeit im Sinne
eines geregelten Ablaufs durchzuführen, sowie Gäste, die durch ihr
Verhalten die Ruhe und Harmonie der Allgemeinheit stören oder die
vorstehenden Regeln nicht beachten, vom Campingplatz zu verweisen.
Im Weiteren behalten wir uns das Recht vor, auch bei einer
Reservierungsbestätigung die Aufnahme von Personen zu verweigern die
sich nicht an die Campingplatzordnung halten bzw. nicht der
Campingplatzverordnung zustimmen.
Bei einem Platzverweis hat der Campinggast / Besucher keinen Anspruch
auf seine geleisteten Zahlungen bzw. Anzahlung. Auch muss der für die
gesamte Zeit gebuchte Betrag bezahlt werden.
Bei höherer Gewalt, z.B. Unwetter, Hochwasser durch Regen…
Stromausfall, technischer Defekte, Software Probleme, W-Lan Ausfall,
andere Stellplatzzuweisung als gebucht - hat der Campinggast / Besucher
keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Es wird ausdrücklich mit der
Unterschrift bestätigt, dass keine rechtlichen oder finanziellen Ansprüche
gegen den Betreiber erhoben werden in diesem Falle.
20. Platzänderungen / Belegung
Nach Möglichkeit und Verfügbarkeit werden wir Ihre Buchungswünsche
berücksichtigen. Wir müssen uns aber das Recht vorbehalten,
Platzzuteilungen zu ändern, wenn dies aus besonderen Gründen
notwendig ist, auch bei konkreten Platzwünschen.
Die Einteilung der Stellplätze erfolgt ausdrücklich gemeinsam mit dem
Campingplatzbetreiber. Das Auto nicht auf den Nebenplatz abstellen.
Autofahrten im Bereich des Campingplatz nur in Schritttempo.
Grundsätzlich können Sie sich Ihren Stellplatz aussuchen, wir behalten es
uns aber vor, bei organisatorischer Notwendigkeit Ihnen einen Stellplatz
zuzuweisen. Natürlich werden wir Ihre Wünsche so gut wie möglich
berücksichtigen. Es gilt die gesetzl. Straßenverkehrsordnung von
Österreich.
21. Im Winterbetrieb:
Die Zufahrt zum Campingplatz und die Wege zum Platz selbst werden von
uns so gut wie möglich geräumt. Bei besonders starken Schneefällen kann
eine Räumung der Wege nicht umgehend erfolgen. Während der
Schneeräumung ist es nicht möglich, gleichzeitig zu streuen. Wir bitten
um erhöhte Vorsicht in dieser Zeit. Während des Aufenthaltes ist der Gast
für die Räumung seines Stellplatzbereiches/Hütte selbst verantwortlich.
Auch die Befreiung von Schneelasten am Camper/Wohnwagen ist Aufgabe
des Campinggast.
Zum Schutz der Umwelt und der direkten Lage an unserem Flusslauf
streuen wir nicht im Winter. Auch bitten wir sie keine Salze oder Chemie
bei Glätte einzusetzen. Bitte seien sie in der Winterzeit besonders
aufmerksam und vorsichtig.
22. Campingplatzverordnung
Der Mieter und seine Mitreisenden haben die aushängende
Campingplatzverordnung zu beachten. Bei groben oder wiederholten
Verstößen hat der Betreiber die Möglichkeit der fristlosen Kündigung des
Vertrag / Aufhebung der Buchung auch ohne vorherige Abmahnung,
sofern zwischen den Vertragsparteien keine abweichende schriftliche
Regelung getroffen wurde. Sie haben bei fristloser Kündigung / Aufhebung
der Buchung keinen Anspruch auf anteilige Erstattung bzw. auf Erlass der
für den vertragsgemäß vereinbarten Zeitraum angefallenen Gebühren,
dies gilt ebenso für die Jahresgebühr von Dauerstellplätzen.
In Ausübung des Hausrechts darf die Geschäftsleitung und dessen
Personal Personen die Aufnahme verweigern und des Platzes verweisen,
wenn die Sicherheit oder die Ordnung des Campingplatzes gefährdet ist.
Gemeinde Vorderhornbach
Verwaltung M. Reich
Vorderhornbach 113
A-6645 Vorderhornbach
email: lechtalcamping@gmail.com
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